LGS 2026: Diese Chance nicht verschenken!

Der Tittmoninger Stadtplatz könnte so schön sein...
Foto: gpr

28. Januar 2024

Dirk Reichenau: Klartext (6)

Josef Wittmann und ich haben im Stadtrat in den letzten Monaten alles getan, damit eine Landesgartenschau und damit die Sanierung des öffentlichen Raums in der Kernstadt möglich werden kann.

Der letzte Versuch der Freien Wähler und der stellvertretenden Bürgermeisterin, das Projekt gemeinsam mit der Ökoliste doch noch zu Fall zu bringen, wurde in der letzten Stadtratssitzung vor Weihnachten mehrheitlich mit allen Stimmen von CSU, Mitbürgern und SPD abgelehnt. In dem entsprechenden Zeitungsbericht von Herrn Prof. Standl befindet sich eine fast wortgenaue Wiedergabe meines Redebeitrags im Stadtrat. Hier ist detailliert nachzulesen, warum der Weihnachtsfrieden von mir so nachhaltig „gestört“ wurde.

Nach dieser letzten Stadtratssitzung 2023 konnte das Verfahren mit der Gründung der LGS GmbH eingeleitet werden. Hätte der Stadtrat sich schon im Dezember für ein Ratsbegehren und damit für einen Bürgerentscheid ausgesprochen, dann wäre dieses schöne Projekt aufgrund des engen Zeitrahmens schon zu diesem Zeitpunkt endgültig gestorben, weil ein Bürgerentscheid für den Zeitraum seiner Durchführung alle Verfahrensschritte zum Vorhaben ausbremst hätte.

Für das Ratsbegehren zu stimmen, hätte also bedeutet, die Verhinderung der LGS zu beschließen. Deshalb hat die Mehrheit des Stadtrates so abgestimmt. Nicht, weil uns die Meinung der Bürgerinnen und Bürger egal ist, sondern im Gegenteil: Wir wollten nicht ein Projekt verunmöglichen, das unter reger Beteiligung vieler engagierter Tittmoningerinnen und Tittmoninger entwickelt wurde, das der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen hat und für das es breiten Rückhalt in der Bevölkerung gibt. Außerdem konnten in der letzten Stadtratssitzung des Jahres 2023 haushaltsrelevante Beschlüsse gefasst werden, was ab dem 1.1.2024 erst wieder mit einem von der Rechtsaufsicht genehmigten neuen Haushalt möglich gewesen wäre.

In Art. 18a, Abs. 9 der Bay. Gemeindeordnung (BayGO) steht folgendes: „Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung eines Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden.“

Da die Stadt die entsprechenden Verträge zur LGS inzwischen schon unterzeichnet hat (nachzulesen hier), muss abgeklärt werden, ob ein mögliches Bürgerbegehren die Handlungsfähigkeit der Stadt zur LGS ausbremsen kann.

Die Initiatoren und Unterstützer*innen eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel, die Landesgartenschau in Tittmoning zu stoppen, haben sich in einer facebook-Gruppe zusammengeschlossen, die den Namen „Tittmoning gestalten“ trägt. Sie müsste aber wohl eher „Tittmoning ausbremsen“ heißen. Die Begründung für dieses Bürgerbegehren ist an sich schon fehlerhaft.

Da heißt es unter 1.) die finanzielle Planung sei „nicht abschätzbar, weil noch keine Ausschreibungen und Angebote bestehen“, das könne zu „unvorhersehbar hohen finanziellen Belastungen für die Stadt Tittmoning“ führen und in der Folge zu Einschnitten im Stadthaushalt z.B. in den Bereichen Feuerwehr, Vereine und Straßenbau Unter 2.) wird es noch besser: Die vorhandene Infrastruktur (Gaststätten, Bewirtung, Übernachtung, Verkehr) sei nicht geeignet, um die „Besuchermassen“ aufzunehmen, Tittmoning werde aus der Durchführung der LGS keinen nennenswerten, nachhaltigen Nutzen ziehen.

Zu Punkt 1 stellt Josef Wittmann fest: „Das Bürgerbegehren zur Verhinderung der LGS ist eine schmerzende Dummheit, …. vor allem muss die dreiste Falschinformation, dass die finanzielle Planung nicht abschätzbar wäre, widerrufen werden. Es gibt sehr wohl eine Finanzplanung für die LGS, wir haben sogar eine Deckelung des Aufwandes vereinbart, und diese Planung wird in den soeben entstehenden Haushalt 2024 und in die Finanzplanung 2025 bis 2027 eingearbeitet. Es wird also noch genug Geld für andere Dinge wie die Landesgartenschau geben. Dass die Endabrechnung vor der Planung vorliegen müsse, kann nur ein kaufmännisch Ahnungsloser fordern.“

Im Übrigen können Bürgerbegehren über die Haushaltssatzung einer Stadt nicht abgehalten werden, dies schließt die BayGO aus.

Die Vereinbarungen zur Finanzierung sind eindeutig und klar: 80 % der Investitionen von 10 Millionen € in und um die Tittmoninger Altstadt zu den Themen • Wasser und Grün • Burg • Innenstadtbegrünung • Verkehrsentlastung • Flächenentsiegelung • Barrierefreiheit werden vom Ministerium übernommen. Anders sieht es mit dem Durchführungshaushalt aus, hier muß die Stadt in Vorleistung gehen. Aber es laufen derzeit noch Abstimmungen mit dem Umweltministerium über eine bessere Bezuschussung. Zweitens gilt die Aussage meines Stadtratskollegen Sepp Wittmann hinsichtlich der Kosten einer Durchführung. Es kommen also 2 bis 4 Millionen € an Belastung auf den städt. Haushalt zu, verteilt auf mehrere Jahre.

Punkt 2.) der Begründung der LGS-Gegner unterstellt, dass Tittmoning eine Insel ist. Richtig ist aber, dass die gesamte Region von der LGS in Tittmoning profitieren wird. Wenn wir etwas in dieser Kommune wirklich gut können, dann ist es, Feste zu feiern. So muss man auch die Durchführung der LGS verstehen, übrig bleiben ein besseres Image, ökologisch aufgewertete Bäche, Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze, eine verbesserte Naherholung und ggf. in der Folge eine ordentlich ausgebaute Ortsumfahrung (vor allen Dingen bei Kay). Was soll daran verkehrt sein? Warum sollte sich ein Bayerisches Staatsministerium sehenden Auges eine Blamage antun?

Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid würde für mich feststehen, dass den Tittmoningern gerade im Umgang mit der Zukunft ihrer historischen Altstadt jeder Reformwille fehlt. Das wäre ziemlich traurig, da beispielsweise das Staatl. Bauamt eine Umwidmung der B20 von der bestehenden Trasse über den Stadtplatz hinaus auf die Schwerlastumfahrung bereits schriftlich angekündigt hat. Es braucht einen Anstoß für einen entsprechenden Antrag seitens der Stadt Tittmoning; das wäre folgerichtig die LGS in der Altstadt.

Dirk Reichenau Stadtratsreferent für Altstadt, Museum und Burg, Dritter Bürgermeister

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